Der Handwerkerbonus ist zurück!

Rückwirkende Förderung ab 1. März 2024
Der Handwerkerbonus NEU tritt rückwirkend mit 1. März 2024 in Kraft und bietet eine Förderung von 20 Prozent für Arbeitsleistungen (ausschließlich Arbeitsstunden) von Handwerksfachbetrieben im privaten Wohn- und Lebensbereich. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderobergrenze liegt

  • in diesem Jahr bei 2.000 Euro (von Arbeitskosten bis maximal 10.000 Euro)
  • im kommenden Jahr bei 1.500 Euro (von Arbeitskosten bis maximal 7.500 Euro).
  • Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
  • Am 15. Juli 2024 startet die Antragsphase – dann können die Boni online beantragt werden, die Abwicklung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
  • Neben Sanierungen und Renovierungen werden auch Wohnraumerweiterungen und -ausbauten gefördert.

Links zum Handwerkerbonus: https://handwerkerbonus.gv.at/

Euer KEM-Team

Foto:Sreenshot gv.at