E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2024 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren umgesetzt.

Die Förderaktion läuft so lange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern. Wir empfehlen Strom aus zertifizierten Anlagen (die zertifizierten Lieferanten finden Sie unter diesem Link).

Wer wird gefördert?
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Je nach geförderter Maßnahme finden Sie detaillierte Informationen im Teil A oder Teil B des Leitfadens.

Quelle: www.klimafonds.gv.at