Die Kooperation des österreichischen Sportfachhandels mit dem Klimaschutzministerium zur Förderung von Transport- und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb sowie E-Bikes wird auch im heurigen Jahr fortgesetzt. Ab 2. April können Betriebe, Vereine, Gemeinden und auch Privatpersonen wieder um Förderung ansuchen – auch für seit März gekaufte Räder.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Bundesförderung um 50 Euro durch das BMK erhöht. Für (Elektro-)Transporträder beläuft sich die maximale Fördersumme damit auf 900 Euro und für (Elektro-)Falträder auf 500 Euro.

Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes außerdem mit bis zu 300 Euro pro Rad unterstützt.

Die Bundesförderung ist mit maximal 30 Prozent bzw. maximal 50 Prozent (bei Privatpersonen) der förderfähigen Kosten gedeckelt und wird bei günstigen Fahrrädern entsprechend reduziert.

Die Bundesförderung kann – so wie bisher – mit Landes- und Gemeindeförderungen kombiniert werden. Fördereinreichungen sind ab 2. April 2024 unter www.umweltfoerderung.at möglich.

Quelle: https://infothek.bmk.gv.at/foerderung-fuer-elektro-fahrraeder-geht-in-die-naechste-runde/